Thema des Monats

Monat März

Internationaler Frauentag

„Der 8. März wird seit 1975 offiziell von der UNO als Internationaler Frauentag gewürdigt. In vielen Ländern ist der 8. März ein Feiertag - in Russland, Serbien, in der Ukraine, in Usbekistan, Vietnam und Weißrussland sogar ein gesetzlicher Feiertag. Es wird also höchste Zeit, dass auch die “westlichen” Länder ihre Frauen mit einem Feiertag würdigen”, unterstreicht Kersten Artus (Hamburger Politikerin - d. Red.) die Notwendigkeit für einen gesetzliches Feiertag zu Ehren der weiblichen Mitglieder unserer Gesellschaft.
Auch wenn dies mit Sicherheit eine schöne Sache wäre, meiner Meinung nach ist Gleichstellung und Chancengleichheit im täglichen Leben weitaus wichtiger und wertvoller als ein zusätzlicher Feiertag. Denn solange gleicher Lohn für gleiche Arbeit und Vereinbarkeit für Beruf und Familie noch immer unerfüllte Forderungen sind, wird der 8. März weiterhin ein Kampftag bleiben - auch für uns Landfrauen.
Unabhängig davon wünsche ich Ihnen auch im Namen des Vorstandes alles Gute zum Frauentag und eine schöne Feier!

Marion Zampich, GF LFV M-V e.V.

Monat Februar

Rente mit 67

Der Deutsche Landfrauenverband (dlv) hat darauf hingewiesen, das die Bundesregierung  mit der Bestandsprüfungsklausel im RVAGnpG§154 SGB VI den „gesetzgebenden Körperschaften vom Jahre von 2010 an alle vier Jahre“ die Möglichkeit gegeben hat,  „über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können.“
Mit anderen Worten die Regierung hat aller vier Jahre die Möglichkeit zu prüfen, ob die Regelaltersrente mit 67 weiter bestehen oder verändert werden soll - erstmal unabhängig davon, in welche Richtung.
In der Bestandsprüfungsklausel  gilt unter anderem als Hinweis, dass für die Rente mit 67 bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen.
Darüber hinaus eignet sie sich „auch gut, bisherige politische Ansichten zu kippen“.
Unserer Meinung nach liegt in dem Thema Rente mit 67 eine höchst politische Brisanz. Und bereits jetzt äußern  sich  nach Aussage des dlv auch die Regierungs- und Oppositionsparteien sehr unterschiedlich (hier ein Auszug aus der Zusammenstellung des dlv)
Von der großen Koalition 2007 beschlossen:
Dagegen stimmten FDP, Die Linke und Bündnis 90/Grüne, ebenso 11 Abgeordnete der SPD.

Meinungen heute:

Weiter Informationen zum Thema Senden wir Ihnen gerne zu.
Mailanfrage an: landfrauen-mv@t-online.de

Marion Zampich, GF LFV M-V e.V.

Monat Januar

Das neue Betreuungsgeld oder scherzhaft „Gluckengehalt“ genannt

Da schalte ich – allerdings war das im Dezember 2009 - den Fernseher an, um seit Langem mal wieder die Nachrichten zu hören und da habe ich meinen Entschluss auch schon wieder bereut.
Schuld daran ist die an diesem Tag erschienene Schlagzeile: Es soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Entschädigung, sprich Betreuungsgeld eingeführt werden.
Meine erste Reaktion war Wut, und die habe ich noch immer im Bauch.
Ich habe mich daraufhin kundig gemacht, bin im Internet auf verschiedenen Seiten gewesen, um mehr darüber zu erfahren und die ganze Sache auch zu hinterfragen!
Bei meinen Recherchen bin ich auf Thüringen gestoßen. Dieses Bundesland zahlt seit 2006 an diejenigen Eltern, die auf ihren Rechtsanspruch auf einen Kinderkrippenplatz verzichten, monatlich ein Erziehungsgeld in Höhe von 150,00 Euro. Nach fast 4 Jahren wurde festgestellt, dass sich die Anzahl der Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren, die eine Kinderkrippe besuchten, nicht wesentlich verringert hatte.
Was aber auch festgestellt wurde, war, dass gerade arbeitslose Eltern von dieser Regelung Gebrauch machten. Wird das nicht generell diese Eltern motivieren, zum großen Teil ihre Kinder zu Hause zu betreuen?
Sehen wir uns doch mal die andere Seite der Medaille an. Wie wichtig nämlich der Besuch einer Kindertagesstätte für diese Kinder sein kann, untermauern die Daten der neuen World-Vision-Kinderstudie. Darin geht eindeutig hervor, dass sich gerade die Kinder von nicht erwerbstätigen Eltern  vernachlässigt fühlen und über zu wenig Zuwendung klagen. Nachzulesen unter folgendem Link:
http://www.worldvisionkinderstudie.de/kinderstudie/elterliche-zuwendung.html
Was ist denn mit der berufstätigen Mutter, mit den berufstätigen Eltern allgemein? Werden die damit nicht gesellschaftlich schlechter gestellt? Findet hier nicht eine Entwertung dieser Mütter statt, die sich nicht ganztägig um ihre Kinder kümmern und stattdessen arbeiten gehen? Denn so scheint ja diese Regelung zu verstehen zu sein: Mütter - bleibt die ersten drei Lebensjahre mit euren Kindern zu Hause, dann bekommt ihr Geld dafür. Wenn ihr aber arbeiten geht, bekommt ihr nichts, im Gegneteil - ihr zahlt noch Kita-Gebühren.
Wass will diese Regelung erreichen? Uns Frauen an den heimischen Herd fesseln? Dazu kann ich nur sagen: Nein!
Aber es gibt noch einen anderen Aspekt bei dieser Sache, der sich mir unweigerlich aufdrängt: Welche Frauen werden diese Förderung hauptsächlich nutzen? Ist das immer die Mutter, die sich dann auch kompetent um ihr Kind kümmern wird?
Mir persönlich wäre es lieber, wenn die Gelder anders eingesetzt werden.
Zum Beispiel könnten die Kosten der Krippenplätze und der Kinderbetreuung allgemein gesenkt werden. Oder was noch besser wäre, wenn der Betreuungsschlüssel pro Mitarbeiterin gesenkt würde, damit die individuelle Förderung in der Einrichtung besser gefördert werden kann.
Eine solche Regelung würde wirklich nur den Kindern zu gute kommen.

Carola Schröder, KLFV Mecklenburg-Strelitz e.V.

Monat Dezember 2009

Danke Ehrenamt

Liebe LANDFRAUEN,

ich möchte mich – auch im Namen des Vorstandes- ganz herzlich für ihr Engagement bedanken.

Sie leisten einen wesentlichen Beitrag in unseren Städten und Dörfern, um das Lenen lebenswerter zu machen.
Das Miteinander in ihren Kommunen liegt Ihnen am Herzen.
Soziale Kontakte sind das Bindeglied in unserer Gesellschaft. Und sie liebe LANDFRAUEN treten dafür ein. Die Menschen den Gemeinden, in denen aktive Verein tätig sind und nachbarschaftliches Miteinander funktionieren, rücken zusammen.
Der ländliche Raum gewinnt erst durch persönliche Bindungen, durch aktive Menschen an Lebensqualität.
Auch wenn Sie vielleicht nicht zu den Gästen von Ministerpräsident Sellering gehören, wenn er sie am 5.Dezember, zum Tag des Ehrenamtes, für deren Leistungen würdigt.
Im Deutschland arbeiten rund 23. Mio. Menschen in allen Bereichen ehrenamtlich - ebenso oft ungenannt, wie Sie.
Das ist zwar kein Trost, sie können mir jedoch glauben, Staat und Regierung sind sich der Bedeutung des Ehrenamtes bewusst.
Ein Zeichen dafür ist u.a. das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements.

Ohne Ehrenamt würden viele Leistungen nicht möglich sein, egal in welchen Bereichen.

Ich kann Sie daher nur ermuntern, liebe LANDFRAUEN, weiter zu machen und wünsche ihnen dabei weiterhin viel Spaß und Erfolg.

Marion Zampich, GF LFV M-V e.V.